Klasse A (Motorrad unbegrenzt):

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³  bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzung:

- 24 Jahre bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW Leistung
- 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A2

Klasse A2 (Motorrad begrenzt 48PS):

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung  von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

- 18 Jahre bei direktem Zugang
- 18 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1

Klasse A1 (125er):

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³  und einer Motorleistung  von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

- dreirädrige Kraftfahrzeuge  mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³  bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Voraussetzung:

- Mindestalter 16 Jahre

Klasse B (PKW):

- Kraftfahrzeuge- ausgenommen Kraftfahrzeuge  der Klassen AM, A1, A2 und A­ mit einer zulässigen  Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen  außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen  Gesamtmasse  von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger  Gesamtmasse, sofern
3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten  wird).


Voraussetzung:

- Mindenstalter 18 Jahre (Begleitendes Fahren 17 Jahre)

Klasse BE + B96 (PKW Anhänger):

BE:

- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen,  sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt

B96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen  Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet,  aber  4250 kg nicht übersteigt.

Voraussetzung:

- Vorbesitz Klasse B

Klasse L:

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen <= 25 km/h,
Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen <= 40 km/h
mit Anhängern <= 25 km/h

Voraussetzung:

- Mindestalter 16 Jahre
- Vorzeitige Erteilung ab 15 Jahre möglich